Seit der Minijob-Reform wurde das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für geringfügig Beschäftigte auf 450 € angehoben.
Jedoch besteht seit dem für diese Beschäftigten auch grundsätzlich Rentenversicherungspflicht.
Erfahren Sie hier was es beim Minijob zu beachten gilt.