Mit einer professionellen Lösung können Sie den Zeitaufwand für die Abrechnung Ihrer Dienstreisen deutlich reduzieren.
Wir unterstützen Sie mit unseren Dienstleistungen oder bieten Ihnen Softwarelösungen, mit denen Sie selbst die Abrechnung Ihrer Dienstreisen durchführen können.
Mehr erfahrenOptimieren Sie Ihren Lohn durch Ausnutzung steuerlicher- und sozialversicherungsrechtlicher Spielräume.
Binden Sie Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen indem sie mehr Netto von Ihrem Brutto erhalten und reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten.
Sprechen sie uns anSeit der Minijob-Reform 2013 wurde das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
Aktuell (ab 01.01.2026) beträgt die Verdienstgrenze 603 € pro Monat.
Jedoch besteht für diese Beschäftigten grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Die Beschäftigten können sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 € brutto pro Stunde.
Was gilt es für Sie als Arbeitgeber zu beachten?
Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
Erfahren Sie hier, was Sie beim Minijob als Arbeitgeber beachten müssen.Ab dem 01.01.2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde.
Was gilt es für Sie als Arbeitgeber zu beachten?
Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
Seien Sie dabei, wenn eine neue Ära bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung beginnt und Positionieren sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber.
Mit dem neuen Dienst DATEV Arbeitnehmer online stellen Sie Ihren Mitarbeitern die Lohnabrechnungen online zur Verfügung.
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